Grundpflege

Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf eine Grundpflege, welche nach Wunsch und Bedarf z. B. Unterstützung beim Aufstehen, Anziehen und bei der Körperpflege bietet. Zu den möglichen Leistungen gehören:

  • Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hautpflege
  • Inkontinenzversorgung
  • Körperpflege – Waschen / Duschen / Baden
  • Mund- und Zahnpflege
  • Kämmen / Rasieren
  • Stuhlgang
  • Hilfe bei der Ernährung
  • Unterstützung beim Zu-Bett-gehen und Aufstehen
  • Mobilisation
  • viele weitere Dienstleistungen

 


Behandlungspflege

Behandlungspflege wird auf Anordnung des Arztes im Rahmen einer „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ für spezielle Versorgungsformen ausgestellt und nach Prüfung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei diesen Leistungen handelt es sich demnach nicht um Leistungen der Pflegekasse. Auch Menschen ohne Pflegebedürftigkeitsfeststellung haben Anspruch auf diese Versorgung, sofern alle Voraussetzungen dafür vorliegen.

  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Anlegen von Kompressionsverbänden ab Klasse II (Antithrombosestrümpfe)
  • Anlegen von stützenden Verbänden (z. B. Anlegen von Bandagen)
  • Verabreichen von Injektionen
  • Richten von Injektionen
  • Absaugen der Luftwege, Bronchialtoilette
  • Pflege bei Heimbeatmung
  • Messen des Blutdrucks und Blutzuckers
  • Blasenspülungen
  • viele weitere Dienstleistungen