Ersatz- und Urlaubspflege für pflegende Angehörige

Als Verhinderungspflege bezeichnet man die Ersatz- oder Urlaubspflege für Pflegebedürftige, wenn deren Angehörige sich eine Erholung gönnen oder temporär abwesend sind. Oft übernehmen Familienmitglieder als Pflegeperson die häusliche Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen. Ist ein Urlaub geplant oder Abwesenheit der Pflegeperson unumgänglich, übernimmt unser Pflegedienst für diese Zeit zuverlässig, kompetent und liebevoll die Verhinderungspflege (Urlaubspflege). Auch in kurzfristigen Notsituationen, beispielsweise dann, wenn pflegende Familienangehörige selbst durch Krankheit ausfallen, hat sich unsere Kurzzeitpflege zu Hause bewährt.

 

Besonders bei demenziell Erkrankten ist bei Ausfall der Pflegeperson ein Verbleiben im häuslichen Umfeld einer stationären Unterbringung vorzuziehen. In der Regel verschlimmert eine neue, ungewohnte Umgebung die Krankheitssymptome. Die Verhinderungspflege (Urlaubspflege) ist daher bei demenziell Erkrankten sehr zu empfehlen und kann auch außerhalb des Haushalts, z.B. als Urlaubsbegleitung, in Anspruch genommen werden.